Wappenscheiben / Heraldik
Seiner ursprünglichen Bestimmung nach ist das Wappen ein persönliches Erkennungszeichen. Durch das Wappen auf dem Schild wurde der in Eisen gerüstete Ritter für Freund und Feind erkennbar. Vom 12. Jh. an, wandelte sich die Schildfigur allmählich zum Familien- oder Standortzeichen (Staats-/ Gemeinde-/ Bezirkswappen) und wurde erblich übertragbar (weitere Info in Fachlit. über Wappen / Heraldik).
Auskunft und Beratung, ob bereits ein Wappen existiert, erteilen die Staats- und Stadtarchive, die Gemeindeschreiberei und die Pfarrämter des Heimatortes. Für eine seriöse Wappenforschung ist es besser, eine amtliche Stelle zu kontaktieren (Werte neutral). Jeder Person des öffentlichen und privaten Rechts steht es frei - falls kein Wappen vorhanden ist - eines anzunehmen (Neuschöpfung unter Berücksichtigung / Einhaltung der heraldisch ausgerichteten Terminologie / Wappengesetzte). Es bedarf dazu keiner amtlichen Genehmigung.
Die Qualitätsmerkmale einer ernstzunehmenden Wappenscheibe stützt sich auf das Abbild einer optimierten Stilreinheit, wobei die zeichnerischen Details einer Emblem-Gestaltung im Schild, dazu dienen müssen, eine unverwechselbare Erkennung zu garantieren. Im Weiteren spielt die glasmal-technische Umsetzungsart eine entscheidende Rolle mit, ob das Erzeugnis zu überzeugen vermag.
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